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Belehrung zum Sportunterricht am OGG

Für den Sportunterricht ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufsichtspflicht wegen der hierbei auftretenden Gefahren von besonderer Bedeutung. Die Sportfachkonferenz entscheidet unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, ob und in welchem Umfang Hilfen und Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind. Zu Beginn jedes Schuljahres werden dazu in allen Klassen Belehrungen durchgeführt:

1. Entschuldigungsmodalitäten

- plötzliches Unwohlsein – bei Verlassen der Schule > Abmeldung im Sekretariat, Entschuldigung durch Eltern in nächster Sportstunde nachreichen

- Erkältung, leichte Verletzung (für eine Woche) – Entschuldigung durch Eltern bzw. Arzt

- Ausfall länger als eine Woche – Vollsportbefreiung bzw. Teilbefreiung durch Arzt mit Angabe des Zeitraumes und der Art der Bewegungseinschränkung

- bei langfristigen Sportbefreiungen können die Eltern mit Attest des Arztes eine Notenbefreiung beim Klassenleiter beantragen, die Klassenkonferenz entscheidet

- bei Vollattest durch den Arzt wird nicht aktiv am Sportunterricht teilgenommen

- dies ist bis Klasse 10 erstes Schulhalbjahr möglich

- für das zweite Schulhalbjahr in Klasse 10 und der Kursstufe ist ein amtsärztliches Attest vorzulegen, in der Kursstufe ein Ersatzkurs zu wählen

- unentschuldigtes Versäumnis: Note 6, falls LK

- vergessene Sportkleidung zur LK (und Nichtteilnahme) bedeutet Note 6, Möglichkeit der Wiederholung ist gegeben > Korrektur der Note

- Sportbefreiung bedeutet trotzdem Anwesenheitspflicht

- ab 5 entschuldigten Fehlstunden: fakultative Nachholmöglichkeit im regulären Nachmittagsunterricht des jeweiligen Sportlehrers, soweit es die Organisation erlaubt

2. Einsatz attestierter Schüler

Auch attestierte bzw. teilattestierte Schüler sind (unter Beachtung der Beeinträchtigung!) sinnvoll in den Unterricht einzubeziehen. Voraussetzung dafür sind praktikable und handhabbare Hinweise für eine sinnvolle Beteiligung durch den behandelnden Arzt. Das momentane Wohlbefinden des Schülers wird berücksichtigt. Sportbefreiung ist keine Unterrichtsbefreiung!

Möglichkeiten:

Ø Alternativübungen, differenzierte Belastungen

Ø Schieds- und Kampfrichtertätigkeit

Ø Wissenserwerb über sportliche Techniken, Wert des Sporttreibens, Übungsmethoden, Wettkampfregeln etc. (Hilfe: z.B. Sportlehrbuch)

3. Schmuck im Sportunterricht

- Das Tragen von Schmuck (Ringe, Ketten, Ohrringe ...) und Uhren während des Sportunterrichts ist grundsätzlich nicht gestattet, weil es sowohl für den Träger selbst als auch für andere eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt. Freundschaftsbänder ohne Metall um das Handgelenk dürfen mit einem Schweißband überdeckt werden.

- Piercingschmuck ist grundsätzlich vor dem Sportunterricht zu entfernen. Das Überkleben mit Pflaster oder ähnlichem Material sowie der Austausch durch Kunststoff- Schmuck werden NICHT akzeptiert. Bei großen Löchern (Tunnel) wird ein zusätzliches Tape empfohlen.

- Eine Weigerung, den Schmuck zu entfernen, hat den Ausschluss vom Sportunterricht und die Note „Ungenügend" aufgrund der Leistungsverweigerung zur Folge.

- Das Tragen von Gesundheitssteckern ist kein Entschuldigungsgrund, hierfür wird empfohlen, die Sommerferien zu nutzen!

4. Bewertung bei Vorliegen eines Attestes /Notenbefreiung

Bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit in einzelnen Teilbereichen ist zu Beginn jedes Schulhalbjahres ein Attest bzw. ein Antrag der Eltern auf Nichtteilnahme/ Nichtbewertung vorzulegen.

> Teilsportbefreiung / Notenverzicht

in begründeten Einzelfällen kann aus pädagogischer Sicht zeitweilig auf eine Bewertung durch Noten verzichtet werden, die Entscheidung obliegt dem Schulleiter auf Beschluss der Klassenkonferenz, im Sekretariat wird ein Elternbrief erstellt und zugesandt, eine Kopie kommt in die Schülerakte

dies ist bis maximal Klasse 10 1. Halbjahr möglich, für das 2. Halbjahr Klasse 10 sowie die Kursstufe entscheidet der Amtsarzt über ein Vollattest

(vgl. ThSO vom 07.07.2011, § 59/Abs.5)

> Vollattest

nach Befürwortung des Arztes kann ein Antrag der Eltern auf Befreiung von der Benotung im Fach Sport von der Schule unterstützt werden: Entscheidung durch Klassenkonferenzbeschluss, Votum des Schulleiters ist Grundlage für Entscheidung!

5. weitere Belehrungsinhalte zum Schuljahresbeginn

Rahmenbedingungen

- Erläuterung des Sportstundenplanes-Wechsel der Hallen, Sportplatznutzung

- Offizieller Schulweg/ Sportplatzweg

- Stundenbeginn, Treffpunkt

- Pünktlichkeit: verspäteter Unterrichtsbeginn durch Verschulden der Schüler > verstrichene Unterrichtszeit wird ins Klassenbuch eintragen, ab >30 min (evtl. auch Summe aus mehrfachen Verspätungen) Nachholtermin nach Absprache mit Sportlehrer

- Einlass in die Halle mit Vorklingeln

- Betreten der Halle nur nach Anweisung des Lehrers

- Gerätebenutzung nach Freigabe durch Lehrer, Auf- und Abbau durch alle Schüler

- Handyverbot (Ahndung nach Hausordnung)

Sportkleidung

- in Doppelstunden Sport auf dem Sportplatz, entsprechende Schuhe und Kleidung von August bis Oktober und von Mai bis Juli, in Einzelstunden regulär in der Sporthalle (Ausnahmen sagt der Sportlehrer an)

- keine Schulsportkleidung in bestimmten Farben!!

- zweckmäßig, Witterung beachten

- saubere Sportschuhe mit abriebfester Sohle für die Halle!!! – Kontrollen

- persönl. Haftung für Wertgegenstände

- Haargummi für schulterlanges Haar, Brille auf eigene Gefahr

- MP3-Player/Handy für Langstreckenläufe über 12 min erlaubt ggf. der Sportlehrer, keine Haftung

Teilnahme an Wettkämpfen im Rahmen „Jugend trainiert für Olympia“

  • SchülerInnen werden nach Leistungen im Sportunterricht und in AGs, Vereinstätigkeit nominiert
  • in Klasse 5 – 7 werden die Eltern durch einen Informationszettel in Kenntnis gesetzt, ab Klasse 8 selbständig durch die Schüler
  • bei Nichtteilnahme wegen Arzttermin etc. soll der Schüler die Sportlehrer rechtzeitig informieren, damit Ersatz organisiert werden kann
  • erfolgreiche Teilnahme wird mit zusätzlicher Sportnote honoriert
  • verpasster Unterrichtsstoff soll selbständig zeitnah nachgeholt werden, am besten in Absprache mit den Fachlehrern der Fächer, die verpasst werden